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                                      Nutzungsvereinbarung  (Anwender und Agent)         english       portugues

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zwischen       Henrique Köhler

                    Osterwaldstr. 69a   80805 München ,   nachfolgend Lizenzgeber genannt

 

und                              

                    vertreten durch                                     nachfolgend Lizenznehmer genannt.

 

Präambel

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Der Lizenzgeber verfügt über Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der menschlichen Orientierung, die sich weit über das übliche Wissen hinaus erstrecken. Basierend auf einer Diplomarbeit an der TU München und auf umfangreichen Befragungen in verschiedenen Kontinenten entwickelte er Orientierungsmethoden für Autofahrer, Fußgänger, Benutzer von Bussen und Bahnen, Besucher von Messen, Einkaufszentren, Behörden, Parks etc. Diese Methoden erfordern lediglich die Anbringung von Informationen über Himmelsrichtungen/Topographie an Plantafeln und an relevanten Stellen, vorzugsweise Kreuzungen und Ziele.

 

Das ganze System besteht aus Symbolen, Zeichen, Zeichenfolgen, Wortmarken, Vorlagen, Beschriftungen, Beschilderungen, Aufklebern, Beschreibungen, Methoden, Konzepten, elektronischen Schaltungen etc, die im Anhang gemäß Bedarf des Lizenznehmers beschrieben werden, und stellt ein Sammelwerk von geistigen Schöpfungen dar, die Patent-, Gebrauchsmuster- Geschmacksmuster-, Marken- und Urheberschutz genießen. Beim Deutschen Patentamt wurden diesbezüglich die AZ 296 09 878.7, 196 43139.5-35, 197 16097.2, 299 04 418.1, 498 12 675.7, 499 07103.4,  202 06 031.4 und 203 17 279.5 angemeldet. Als Name für das gesamte System wurde Münchner Orientierungskonvention gewählt. Das System belegt die Domains

www.follow-m.com   und  .de

www.volksnav.com   und  .de

www.quovides.com   und  .de

www.watchrose.com   und   .de

 

 Neben einer natürlichen Kartographie© gemäss www.volksnav.com/map und des verständlicheren Weltkoordinatensystems WatchRose© www.watchrose.com, ermöglicht das System auch Anwendungen mit Einsatz von Elektronik wie

- Honestly®, stufenloses schwarzfahr- und fälschungssicheres Tarifsystem,

- VolksNav© zur Ein- und Ausgabe von natürlichen Kennungen in Navigationsgeräten, mobilen Telefonen etc.

- NorthSound©, OrientSound© akustische Pointer für Blinde und Normalsehende im Straßenverkehr, in Kaufhäusern, Omnibussen, PKWs 

etc. Pressemeldungen und umfangreicher Schriftverkehr belegen den Bekanntheitsgrad der Erfindung bei zuständigen Behörden in Brasilien und Deutschland. Zu diesem Zeitpunkt ist ausschließlich der Erfinder/Urheber berechtigt, Lizenzen für Herstellung, Nutzung und Vertrieb in Zusammenhang mit dem System zu vergeben.

Der Lizenznehmer plant, Unterlizenzen für bestimmte Anwendungen innerhalb eines Territoriums zu vergeben.

 

§1 – Lizenzumfang / Exklusivität

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Der Vertrag berechtigt zur Nutzung des Systems für den Eigenbedarf und zur Vergabe von Unterlizenzen des Orientierungssystems exclusiv (nichtexklusiv) innerhalb des in §4 genannten Territoriums für die Anwendungen

(Beschilderung, Kartographie, Elektronik)

(Herstellung, Installation, Wartung)  

 

§2 - Ausführungspflicht

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Der Lizenznehmer ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, von dem Vertragsgegenstand vollständig Gebrauch zu machen.

Es wurde vereinbart, dass falls der Lizenznehmer den Bedarf nicht innerhalb  von ... Jahren deckt, der Lizenzgeber automatisch frei ist, Lizenzen direkt anzubieten.

 

§3 - Unterlizenzen                           

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Der Lizenznehmer bedarf für die Abtretung oder sonstige Übertragung oder den Verkauf von Rechten aus diesem Vertrag der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers. Diese Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.

 

§4 - Vertragsterritorium

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Die Nutzungslizenz berechtigt zur Nutzung und Vergabe von Unterlizenzen innerhalb ... . 

Für Publikationen ist die Lizenz territorial unbegrenzt.

  

§5 - Zusammenarbeit

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Aufgrund des einmaligen Charakters der Erfindung, verpflichten sich beide Vertragsparteien zur intensiven Zusammenarbeit, insbesondere was den Austausch von aktuellen Informationen betrifft. 

Der Lizenzgeber verpflichtet sich zur Kooperation bei der Erstellung von Publikationen, beim anfänglichen Anlernen von Personal des Lizenznehmers, bei der Erstellung von Musteraufgaben zum besseren Erlernen des Systems, bei Erläuterungen vor den Medien und andere Arbeiten, die aus der Sicht des Lizenznehmers für die globale Orientierung und für die Akzeptanz bei den Anwendern nötig sind.

Insbesondere verpflichtet er sich zur Wahrung der Interessen des Lizenznehmers hinsichtlich der Behandlung von Sekundärideen gem. §9.

Ferner verpflichtet sich der Lizenzgeber zur Pflege eines Informationssystems mit Internetseite und Newsletter an Lizenznehmer, aus dem alle Interessenten zumindest erkennen können, wie der Stand der Technik ist und welche Institutionen lizenziert sind.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle 6 Monate über die Nutzung zu berichten.

 

§6 - Werbezwecke des Lizenznehmers

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Falls zutreffend, ist der Lizenznehmer / Unterlizenznehmer berechtigt, für seine Werbezwecke in Veröffentlichungen anzugeben, daß er der erste in der Welt ist, der das System zugunsten des Verbrauchers nutzt, bzw. unterstützt hat. In diesen Zusammenhang eignet sich die Verwendung von Begriffen wie "Bahnbrecher", "Schrittmacher", "Wegbereiter", "Pionier", "Avangardist", "erfinderfreundlich", "innovationsfreudig", "weltoffen" etc.

   

 

§7 - Verbesserungen und Veränderungen

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Im Sinne einer weltweiten Übereinstimmung erwirbt jeder Lizenznehmer automatisch das Nutzungsrecht für Verbesserungen und Veränderungen jeder Art ohne Aufpreis.

 

§8 - Schutzvermerk / Verteidigung der Schutzrechte

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Der Lizenznehmer verpflichtet sich, darauf zu achten, daß alle aufgestellten Orientierungshilfen gutleserliche Wortmarken, Copyrightvermerke und Hinweise auf die Internetseite www.volksnav.com enthalten, und dass in allen Publikationen Informationen aufgeführt werden, die den erfinderischen Charakter des Systems und somit eine Lizenzpflicht zugunsten des Lizenzgebers erkennen lassen.

In diesem Sinne verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einsendung aller Entwürfe von sichtbaren Elementen / Publikationen zwecks Einholung einer Einverständniserklärung. Mit dieser Prozedur wird gewährleistet, daß die wichtigsten Merkmale des Systems automatisch weltweit einheitlich bleiben. 

(Registrierungen)   

§9 Miteigentum an Sekundärideen       

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Falls im Wirkungsbereich des Lizenznehmers Sekundärideen entstehen, die neu sind und in einem anderen Territorium kommerziell genutzt werden können, z. B. ein rationelles Verfahren zur Anbringung von intelligenten Anzeigen oder ein besonders attraktives Design, so ist der Lizenznehmer automatisch Miteigentümer und hat Anspruch auf Beteiligung an dadurch entstandenen Mehreinnahmen.

Genauere Vereinbarungen sind von Fall zu Fall als Anhang zu diesem Vertrag zu treffen. Für das Personal des Lizenznehmers gelten die Richtlinien zu Arbeitnehmererfindungen

 

§10 - Pflichten des Lizenzgebers

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Der Lizenzgeber verpflichtet sich zur

- Ermitlung von lizenzpflichtigen Master-Leitzahlen,

- Definition der Zentrierung der imaginären Uhren in Städten, Gebäuden etc.,

- zur Wahrung der Interessen von Sekundärerfindern gemäß §9 

- Kooperation und Pflege von Internetseiten bzw. Herausgabe eines Newsletters gemäß §5

   

§ 11 - Pflichten des Lizenznehmers

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Der Lizenznehmer verpflichtet sich

-        zur Zahlung der in § 13 vereinbarten Lizenzgebühren,

-        zur Beachtung der in §8 erwähnten Schutzvermerke und zur Einholung der Einverständniserklärungen für Unterlizenzen und Entwürfe von sichtbaren Elementen bzw. Publikationen

-        zur Benachrichtigung über die Nutzung des Systems alle 6 Monate gemäß §5.

-        nur Geschäftsverbindungen mit Körperschaften, die das System nutzen oder nutzen wollen, aufzubauen, die in www.volksnav.com/license aufgelistet sind.

- (Registrierungen)

 

§12 - Vertragsdauer

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Der vorliegende Vertrag ist ab dem bestätigten Zeitpunkt des Zahlungseingangs der Startgebühr gemäß § 13 gültig und hat eine Laufzeit von ... Jahren, verlängerbar um jeweils um  ...  Jahre.

 

§13 - Lizenzgebühr

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Die Lizenzgebühr beträgt

Startgebühr                                                                ................

monatliche (halbjährliche) Pauschalgebühr                 ..................

Beteiligung an Unterlizenzen                                    ..... % des Umsatzes

Reisespesen                                                              EUR ....   / Tag   

 

§14 Vertragsänderungen

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Vertragsänderungen sind im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich.

 

§15 - Vertragsstrafen      

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Es wird eine Vertragsstrafe von pauschal 

 

EUR ...            für jede Vertragsverletzung seitens des Lizenznehmer

EUR ....           für jede Vertragsverletzung seitens des Lizenzgebers

vereinbart.

 

§16 - Gerichtsstand                    Gerichtsstand ist München

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Ort, Datum                                                            Unterschriften