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Nutzungsvereinbarung (Anwender und Agent) english portugues
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zwischen
Henrique Köhler
Osterwaldstr. 69a
und
vertreten durch nachfolgend Lizenznehmer genannt.
Präambel
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Der
Lizenzgeber verfügt über Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der
menschlichen Orientierung, die sich weit über das übliche Wissen hinaus
erstrecken. Basierend auf einer Diplomarbeit an der TU München und auf
umfangreichen Befragungen in verschiedenen Kontinenten entwickelte er
Orientierungsmethoden für Autofahrer, Fußgänger, Benutzer von Bussen und
Bahnen, Besucher von Messen, Einkaufszentren, Behörden, Parks etc. Diese
Methoden erfordern lediglich die Anbringung von Informationen über
Himmelsrichtungen/Topographie an Plantafeln und an relevanten Stellen,
vorzugsweise Kreuzungen und Ziele.
Das ganze System besteht aus Symbolen, Zeichen, Zeichenfolgen, Wortmarken, Vorlagen, Beschriftungen, Beschilderungen, Aufklebern, Beschreibungen, Methoden, Konzepten, elektronischen Schaltungen etc, die im Anhang gemäß Bedarf des Lizenznehmers beschrieben werden, und stellt ein Sammelwerk von geistigen Schöpfungen dar, die Patent-, Gebrauchsmuster- Geschmacksmuster-, Marken- und Urheberschutz genießen. Beim Deutschen Patentamt wurden diesbezüglich die AZ 296 09 878.7, 196 43139.5-35, 197 16097.2, 299 04 418.1, 498 12 675.7, 499 07103.4, 202 06 031.4 und 203 17 279.5 angemeldet. Als Name für das gesamte System wurde Münchner Orientierungskonvention gewählt. Das System belegt die Domains
www.follow-m.com und .de
www.volksnav.com und .de
www.quovides.com und .de
www.watchrose.com
und .de
Neben
einer natürlichen Kartographie© gemäss www.volksnav.com/map
und des verständlicheren Weltkoordinatensystems WatchRose©
www.watchrose.com, ermöglicht das System auch Anwendungen mit
Einsatz von Elektronik wie
-
Honestly®,
stufenloses schwarzfahr- und fälschungssicheres Tarifsystem,
-
VolksNav©
zur Ein- und Ausgabe von natürlichen Kennungen in Navigationsgeräten,
mobilen Telefonen etc.
-
NorthSound©,
OrientSound©
akustische Pointer für Blinde und Normalsehende im Straßenverkehr,
in Kaufhäusern, Omnibussen, PKWs
etc.
Pressemeldungen und umfangreicher Schriftverkehr belegen den
Bekanntheitsgrad der Erfindung bei zuständigen Behörden in Brasilien und
Deutschland. Zu diesem Zeitpunkt ist ausschließlich der Erfinder/Urheber
berechtigt, Lizenzen für Herstellung, Nutzung und Vertrieb in Zusammenhang
mit dem System zu vergeben.
Der Lizenznehmer plant, Unterlizenzen für bestimmte Anwendungen innerhalb eines Territoriums zu vergeben.
§1
– Lizenzumfang / Exklusivität
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Der Vertrag berechtigt zur Nutzung des Systems für den Eigenbedarf und zur Vergabe von Unterlizenzen des Orientierungssystems exclusiv (nichtexklusiv) innerhalb des in §4 genannten Territoriums für die Anwendungen
(Beschilderung, Kartographie, Elektronik)
(Herstellung,
Installation, Wartung)
§2 - Ausführungspflicht
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Der
Lizenznehmer ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, von dem
Vertragsgegenstand vollständig Gebrauch zu machen.
Es wurde vereinbart, dass falls der Lizenznehmer den Bedarf nicht innerhalb von ... Jahren deckt, der Lizenzgeber automatisch frei ist, Lizenzen direkt anzubieten.
§3
- Unterlizenzen
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Der Lizenznehmer bedarf
für die Abtretung oder sonstige Übertragung oder den Verkauf von Rechten
aus diesem Vertrag der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers.
§4
- Vertragsterritorium
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Die Nutzungslizenz berechtigt zur Nutzung und Vergabe von Unterlizenzen innerhalb ... .
Für
Publikationen ist die Lizenz territorial unbegrenzt.
§5 - Zusammenarbeit
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Aufgrund
des einmaligen Charakters der Erfindung, verpflichten sich beide
Vertragsparteien zur intensiven Zusammenarbeit, insbesondere was den
Austausch von aktuellen Informationen betrifft.
Der Lizenzgeber verpflichtet sich zur Kooperation bei der Erstellung von Publikationen, beim anfänglichen Anlernen von Personal des Lizenznehmers, bei der Erstellung von Musteraufgaben zum besseren Erlernen des Systems, bei Erläuterungen vor den Medien und andere Arbeiten, die aus der Sicht des Lizenznehmers für die globale Orientierung und für die Akzeptanz bei den Anwendern nötig sind.
Insbesondere verpflichtet er sich zur Wahrung der Interessen des Lizenznehmers hinsichtlich der Behandlung von Sekundärideen gem. §9.
Ferner verpflichtet sich der Lizenzgeber zur Pflege eines Informationssystems mit Internetseite und Newsletter an Lizenznehmer, aus dem alle Interessenten zumindest erkennen können, wie der Stand der Technik ist und welche Institutionen lizenziert sind.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle 6 Monate über die Nutzung zu berichten.
§6 - Werbezwecke des Lizenznehmers
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Falls zutreffend, ist der Lizenznehmer / Unterlizenznehmer berechtigt, für seine Werbezwecke in Veröffentlichungen anzugeben, daß er der erste in der Welt ist, der das System zugunsten des Verbrauchers nutzt, bzw. unterstützt hat. In diesen Zusammenhang eignet sich die Verwendung von Begriffen wie "Bahnbrecher", "Schrittmacher", "Wegbereiter", "Pionier", "Avangardist", "erfinderfreundlich", "innovationsfreudig", "weltoffen" etc.
§7 - Verbesserungen und Veränderungen
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Im Sinne einer weltweiten Übereinstimmung erwirbt jeder Lizenznehmer automatisch das Nutzungsrecht für Verbesserungen und Veränderungen jeder Art ohne Aufpreis.
§8 - Schutzvermerk / Verteidigung der Schutzrechte
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Der Lizenznehmer verpflichtet sich, darauf zu achten, daß alle aufgestellten Orientierungshilfen gutleserliche Wortmarken, Copyrightvermerke und Hinweise auf die Internetseite www.volksnav.com enthalten, und dass in allen Publikationen Informationen aufgeführt werden, die den erfinderischen Charakter des Systems und somit eine Lizenzpflicht zugunsten des Lizenzgebers erkennen lassen.
In diesem Sinne verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einsendung aller Entwürfe von sichtbaren Elementen / Publikationen zwecks Einholung einer Einverständniserklärung. Mit dieser Prozedur wird gewährleistet, daß die wichtigsten Merkmale des Systems automatisch weltweit einheitlich bleiben.
(Registrierungen)
§9 Miteigentum an Sekundärideen
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Falls im Wirkungsbereich des Lizenznehmers Sekundärideen entstehen, die neu sind und in einem anderen Territorium kommerziell genutzt werden können, z. B. ein rationelles Verfahren zur Anbringung von intelligenten Anzeigen oder ein besonders attraktives Design, so ist der Lizenznehmer automatisch Miteigentümer und hat Anspruch auf Beteiligung an dadurch entstandenen Mehreinnahmen.
Genauere Vereinbarungen sind von Fall zu Fall als Anhang zu diesem Vertrag zu treffen. Für das Personal des Lizenznehmers gelten die Richtlinien zu Arbeitnehmererfindungen
§10 - Pflichten des Lizenzgebers
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Der Lizenzgeber verpflichtet sich zur
- Ermitlung von lizenzpflichtigen Master-Leitzahlen,
- Definition der Zentrierung der imaginären Uhren in Städten, Gebäuden etc.,
- zur Wahrung der Interessen von Sekundärerfindern gemäß §9
- Kooperation und Pflege von Internetseiten bzw. Herausgabe eines Newsletters gemäß §5
§ 11 - Pflichten des Lizenznehmers
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Der Lizenznehmer verpflichtet sich
- zur Zahlung der in § 13 vereinbarten Lizenzgebühren,
- zur Beachtung der in §8 erwähnten Schutzvermerke und zur Einholung der Einverständniserklärungen für Unterlizenzen und Entwürfe von sichtbaren Elementen bzw. Publikationen
- zur Benachrichtigung über die Nutzung des Systems alle 6 Monate gemäß §5.
- nur Geschäftsverbindungen mit Körperschaften, die das System nutzen oder nutzen wollen, aufzubauen, die in www.volksnav.com/license aufgelistet sind.
- (Registrierungen)
§12 - Vertragsdauer
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Der vorliegende Vertrag ist ab dem bestätigten Zeitpunkt des Zahlungseingangs der Startgebühr gemäß § 13 gültig und hat eine Laufzeit von ... Jahren, verlängerbar um jeweils um ... Jahre.
§13 - Lizenzgebühr
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Die Lizenzgebühr beträgt
Startgebühr ................
monatliche (halbjährliche) Pauschalgebühr ..................
Beteiligung an Unterlizenzen ..... % des Umsatzes
Reisespesen
EUR .... / Tag
§14 Vertragsänderungen
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Vertragsänderungen sind im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich.
§15 - Vertragsstrafen
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Es wird eine Vertragsstrafe von pauschal
EUR ... für jede Vertragsverletzung seitens des Lizenznehmer
EUR .... für jede Vertragsverletzung seitens des Lizenzgebers
vereinbart.
§16 - Gerichtsstand Gerichtsstand ist München
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Ort, Datum Unterschriften